In Einkaufsliste speichern
Eine neue Einkaufsliste erstellen

Regeln des Wettbewerbs "Hol Magpul-Brillen" in SpecShop.pl


Regeln des Wettbewerbs "Hol Magpul-Brillen"




I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1. Organisator und Preisträger des Wettbewerbs ist das Unternehmen SPC mit Sitz unter Kościuszki 114 2N, 61-717 Poznań, im Folgenden Organisator genannt.

2. Der Wettbewerb "Hol Magpul-Brillen" wird nach den in diesem Reglement dargelegten Grundsätzen und in Übereinstimmung mit den allgemein geltenden Gesetzen durchgeführt.

3. Für den ordnungsgemäßen Ablauf des Wettbewerbs und die Vergabe der Preise sind die vom Veranstalter benannten Verantwortlichen verantwortlich.

4. Um am Wettbewerb teilnehmen zu können, ist es notwendig, unter dem Beitrag "Wettbewerb - Hol Magpul-Brillen" auf der Website www.facebook.com/SpecShop einen Kommentar zu hinterlassen.


II. TEILNEHMER DES WETTBEWERBES, ANMELDEBEDINGUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AM WETTBEWERB

1. Der Wettbewerb wird auf dem Gebiet der Europäischen Union organisiert, auf der Website www.facebook.com/SpecShop

2. Teilnehmer des Wettbewerbs kann jede natürliche Person mit voller oder beschränkter Rechtsfähigkeit sein.

3. Die Aufgabe des Wettbewerbs ist es, unter dem Beitrag "Wettbewerb - Hol Magpul-Brillen" einen Kommentar abzugeben.


III. AUSZEICHNUNGEN

Im Rahmen des Wettbewerbs werden drei Preise vergeben:

- 1x Magpul - Explorer Polarized Tortoise Frame / Bronze Lens / Blue Mirror - MAG1025-901

- 1x Magpul - DAKA™ Pouch, Medium - Black - MAG857-001

- 1x Magpul - DAKA™ Everyday Wallet - Stealth Gray - MAG763-023


IV. REGELN FÜR DIE AUSWAHL DER GEWINNER DES WETTBEWERBS UND DIE VERGABE DER PREISE

1. Vom 25.06.2019 15:00 bis 01.07.2019 12:00 Uhr (p.m.) muss der Teilnehmer unter dem Beitrag "Wettbewerb - Hol Magpul-Brillen" auf der Website www.facebook.com/SpecShop einen Kommentar hinterlassen.

2. Der Organisator wählt drei Personen aus, die den Wettbewerbsanforderungen entsprechen, von denen jede einen der Preise erhält (siehe Punkt III dieses Reglements).


V. ERKLÄRUNGEN

Mit der Teilnahme am Wettbewerb zu den in diesem Reglement genannten Bedingungen erklärt der Teilnehmer dies:

1. Der Teilnehmer hat das ausschließliche und unbegrenzte Urheberrecht an den im Kommentar enthaltenen Fotos und dass alle Personen, die auf den Fotos oder Filmen erscheinen, mit ihrer Veröffentlichung und öffentlichen Ausstellung einverstanden sind.

2. Entlässt den Veranstalter von der Haftung für die Veröffentlichung der von ihm eingesandten Fotos.

3. Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, seine personenbezogenen Daten für Marketing- und Werbezwecke des Veranstalters zu veröffentlichen sowie die kostenlose und mehrfache Verbreitung des eingereichten Fotos durch öffentlichen Zugang in Computernetzwerken, Internet und Druck, magnetische, digitale und audiovisuelle Aufzeichnung - auf verschiedenen Medientypen, ohne Einschränkung hinsichtlich Anzahl und Umfang der Verbreitung. Der Veranstalter ist auch berechtigt, die oben genannten Rechte auf Dritte zu übertragen.

4. Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklärt der Teilnehmer, dass er mit den Regeln dieses Reglements vertraut geworden ist und sich verpflichtet, diese einzuhalten.


VI. ENDGÜLTIGE ENTSCHEIDUNGEN

1. Der Organisator trägt die Kosten für den Versand der im Wettbewerb vergebenen Preise.

2. Die Organisatoren sind nicht verantwortlich für Ereignisse, die die ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs verhindern, die nicht vorhergesagt oder verhindert werden können, insbesondere bei zufälligen Ereignissen, einschließlich höherer Gewalt.

3. Der Organisator behält sich das Recht vor, das Reglement jederzeit zu ändern, wenn es die Verschlechterung der Teilnahmebedingungen am Wettbewerb nicht beeinträchtigt.

4. Der Wettbewerb unterliegt nicht den Bestimmungen des Gesetzes vom 29. Juli 1992 über Spiele und gegenseitige Wetten (Gesetzblatt von 2004 Nr. 4, Pos. 27, in der jeweils gültigen Fassung).

5. Personen, die keine der in diesem Reglement genannten Anforderungen erfüllen oder falsche Angaben machen, werden automatisch disqualifiziert.

6. Die Teilnahme am Wettbewerb bedeutet die Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Organisator zur Durchführung des Wettbewerbs und zu Marketingzwecken in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz (Gesetzblatt Nr. 133/97, Pos. 883). Die Teilnehmer des Wettbewerbs haben das Recht, ihre personenbezogenen Daten einzusehen und zu ändern; zu diesem Zweck sollten sie sich an den Organisator wenden, der für die Datenverarbeitung im Sinne des Datenschutzgesetzes zuständig ist (Gesetzblatt Nr. 133/97, Pos. 883). Die Angabe der Daten ist freiwillig, aber notwendig, um am Wettbewerb teilzunehmen.

7. Dieses Reglement tritt am Tag des Beginns des Wettbewerbs in Kraft und bleibt bis zu seiner Vollendung in Kraft.

pixel